Die Bewachung und Vertheidigung der Stadt durch die Bürger

Von Christian Friedrich Strackerjan

Der nächste Zweck bei der Befestigung der Stadt Jever war, einen Waffenplatz, einen Sammelplatz für die bewaffnete Mannschaft des ganzen Landes, einen Zufluchtsort für die Landleute und ihre vom eingefallenen Feinde bedrohete Habe zu besitzen. Darum wurde die Stadt mit Hülfe des ganzen Landes befestet und erst, als sie mit Wall. Graben und Thoren gehörig versehen war, wurde den Bürgern aufgegeben, „bei ihrer Ehre und höchsten Pflicht sie bei Tage und Nacht zu bewachen und zu bewahren.“ Namentlich wurde ihnen zur Pflicht gemacht, die Thore gehörig zu bewachen, solche nicht zu früh zu öffnen und ehe sie geöffnet würden, gemeinschaftlich mit der Besatzung der Burg eine Runde um die Stadt zu machen. Diese Pflicht war eine Reallast, die vom Besitze der Grundstücke abhing und nach der Größe derselben bestimmt war.

Die Ausführung dieser Anordnungen lag zunächst dem Stadts-Wachtmeister ob, der die Bürger zu kündigen hatte und die Wachen visitiren mußte, zu welchem Ende er die Losung von der Burg holte. Er wurde vom Magistrat vorgeschlagen und von der Herrschaft ernannt, jedoch in Beisein des Magistrats beeidigt und aus dem Aerarium besoldet. Späterhin hörte zwar der Hauptgegenstand seiner Verpflichtungen auf, allein die Stelle wurde doch beibehalten und erst während der französischen Occupation starb der letzte Stadt-Wachtmeister.
War übrigens eine Vertheidigung der Stadt gegen feindliche Angriffe nöthig, so mußte die ganze Bürgerschaft, welche zu dem Ende in sechs Corporalschaften eingetheilt war, nachher aber mit Ober- und Unterofficieren ganz militärisch organisirt wurde, den Befehlen der herrschaftlichen Befehlshaber gehorchen.

Zu dieser Vertheidigung wurden sie nicht bloß unter der Regierung des Fräuleins Maria aufgefordert, sondern auch später, und namentlich während des dreißigjährigen Krieges ist oft die Bürgerschaft gemustert, um sich zu überzeugen, daß sie mit Waffen gehörig versehen sei; wie denn auch in der Rathsordnung des Grafen Anton Günther art. 24 vorgeschrieben war, daß „Bürgermeister und Rath durch ihre dazu Deputirte und Verständige alle halbe Jahre bei einem jedweden Bürger ihre Rüstung und Wehr besichtigen und die Ungehorsamen gebührlich strafen, auch die ankommenden Fremden und angehende einheimische junge Bürger ihrer Gelegenheit nach mit Wehren besetzen lassen sollten, damit in Kriegs- und Feuerzeiten die Bürger in guter Bereitschaft sitzen mögen.“

Als nach dem Tode des Grafen Anton Günther auch sein Schwestersohn der Fürst Johann von Anhalt-Zerbst gestorben war und die Behörden in Jever am 23. Januar 1672 seiner Wittwe, als Vormünderin ihrer Kinder berichteten, „daß eine Zeithero in hiesigen benachbarten Orten allerhand weitäußernde Conjuncturen und Gefährlichkeiten sich ereignet hätten,“ verordnete diese Fürstin am 10. Februar, daß nicht bloß die Vögte „ihre untergebenen Leute zu Anschaffung guten tüchtigen Ober- und Untergewehrs anhalten sollten,“ sondern auch, „daß sowohl der Bürgerschaft als denen Aussenleuten, Altmarktern, Schlachtsträßern und dem Landmanne darneben ernstlich angedeutet werde, sich zum wenigsten auf Ein Jahr mit benöthigtem Proviant und Munition zu versehen.“ Auch in dem Rescript vom 21. Oct. 1673, wegen der Mißhelligkeiten zwischen Stadt und Vorstadt heißt es, „daß die Bürgerschaft bei sich ereigender Belagerung und offenbarer Hostiliät schuldig sein solle, die Aussenleute in ihren Häusern umsonst einzunehmen und Platz für das Ihrige unentgeltlich einzuräumen.“ Zugleich rescribirte die Fürstin am 22. desselben Monats an den Stadtmagistrat „die Bürgerwacht concernirend, können Ihre Hochf. Durchl. geschehen lassen, daß dieselbe bei Friedenszeiten, der Armuth auch Wittwen und Waisen zur Erleichterung auf die Halbscheid reduciret, sonsten aber im Nothfall und bei Fehdezeiten verstärket werde und die Bürger sodann mit völliger Mannschaft und Anzahl mit gutem Ober- und Untergewehr auf dem Stadtwalle und den Stadtthoren sich einfinden und ihre Zug und Wachten zu gemeiner Defension versehen sollen.“

Titel 1836

Im Jahre 1677 rückte ein Münstersches Truppen-Corps ein, um die dem Bischof von Münster vom Könige von Dänemark cedirten Contributionsgelder beizutreiben. Zuerst erschien nun der Münstersche Ober- und Kriegs-Commissair Martel und erklärte, sie verlangten Quartier und die rückständigen 8000 Rthlr. Contribution, „widrigenfalls die Stadt nach Kriegsmanier angegriffen und besetzt werden würde.“ Die Bürgerschaft, aufgefordert, die Stadt zu vertheidigen, erklärte: „es falle die Defension unmöglich, weil man an einigen Orten fast trocknen Fußes durch die Graft auf den Stadtswall, der ohnedem hie und da auch beschädigt, gehen könne. Es wäre auch keine exercirte Mannschaft noch Vorrath an Rocken und andere Victualien, Armuth halber in der Stadt, ja wenn die Thore gesperrte, und sie zu den Mühlen nicht kommen könnten, auf keine drei Tage Lebensmittel darin vorhanden. Wenn es in die Länge dauern sollte, und man nur einige Bloquade aushalten wollte, würden fürs erste die Aussenleute ganz und gar ruinirt, der Stadtleute auf dem Hillernsen-Hamm und sonst überall in der Weide gehendes Vieh aber genommen, die Weiden und Gärten verderbt und endlich doch nach Erleidung solches Alles die ganze Last auf die ohnedas ganz erschöpfte arme Stadt, welche, wann sie par force übergehen sollte, gar ausgeplündert und auf einmal um ihre ganze Habseligkeit gebracht würde, gewälzet werden. Ueberdem die Aussenleute, wenn sie die Völker eine Zeitlang mit großem Verderb bei sich liegen haben sollten, endlich selbst zutreten und die Thore öffnen helfen würden. Daher man das Beßte bei der Sache thun und auf erträgliche conditiones, wenn sie sich mit guten Worten und Gelde nicht abfinden lassen wollten, einige Mannschaft einnehmem und bis Alles richtig beschlossen, indessen die Stadtthore zuhalten lassen möchte.“
Da nun der Ober-Commissair „alles Bittens, Flehens und Remonstirens ungeachtet“ bei seinem Verlangen beharrte, so wandte man sich an die „Aussenleute,“ und suchte sie zu bewegen, daß sie die einrückende Mannschaft auf dem alten Markte, in der Schlachtstraße und vor dem St. Annenthore ins Quartier nehmen möchten. „Es haben sich aber Einige derselben als ein Auschuß eingefunden, ihren armseligen Zustand bedauert, sie vor gänzlichem Ruin, weil sie ja ebensowohl Sr. Hochfürstl. Durchl. Unterthanen, als die in der Stadt wären, zu verhüten gebeten, daneben aber, wenn die in der Länge unmöglich auszuhaltende Einquartierung bei ihnen dauern sollte, sie selbst, sich zu retten, die Stadtthore mit zu eröffnen genöthigt werden möchten, angefüget.“

Unterdeß kam gegen Abend der Münstersche Oberst Püling mit seiner Bagage an, dem bald darauf drei Companien Infanterie und 2 Stück Geschütz mit der dazu gehörigen Mannschaft folgten und auf dem alten Markt aufmarschierten. Hierauf beschloß die Regierung, „in selbiger Nacht auch den Landschafts-Ausschuß zu verschreiben. Als selbiger nun am gefolgten Himmelfahrtstage sich bei guter Zeit eingefunden, ist demselben auf dem Stadts-Rahthause die Sache umständlich vorgetragen, und ob man sich in der Stadt zu defendiren oder deren Münsterischen Begehren nach in die Stadt einige Mannschaften einzunehmen, und wie mit der geforderten Contributionssumme der 8000 Rthlr. zu verfahren, gefraget worden.“
„Da denn die Antwort aufs erste gefallen, die Stadt ginge sie nichts an, und würde auf die Münsterische Anmuthung, wie es gut gefunden werden könnte, zu thun sein. Aufs Andere aber diese Resolution: daß man aufs Beßte, wie es immer geschehen könnte, tractiren und daß die Einquartierung im Lande vermieden bliebe, abhandeln möchte, erfolget. Denn ob man gleich den bisher angekommenen Völkern leichtlich resistiren könnte, so wäre doch die Consequenz und Nachklappe dabei zu beobachten, zudem auch die Landschaft theils desarmirt, theils aber, weil das Schießen seither verboten worden, das Gewehr zu tractiren, unexerciert.“

Da nun noch an demselben Tage 140 Dragoner im Anmarsch begriffen waren und nur auf Bitten der Regierung wieder zurückgeschickt wurden, so mußte diese sowohl „der Landschaft als auch der Aussen- und Stadtleute Ruin zu vermeiden, und weil kein Succurs zu erwarten,“ endlich mit dem Ober-Kriegs-Commissair in Unterhandlung treten, „da denn nach übermühsamer Handlung (weil der Ober-Kriegs-Kommisarius endlich bloß sich herausließ, man wolle nicht lange tractiren, sondern wohl bald einen kurzen Proceß machen, wo man sich nicht bald resoviren wollte, weil der Ort so beschaffen, daß, wie er selbst gesehen, an theils Orten man trocknen Fußes durch die Graft gehen könne) es dahin gediehen,“ daß eine Capitulation abgeschlossen wurde, worin unter Andern bestimmt ist, daß nur Eine Compagnie unter Commando des Obersten Püling in der Stadt einquartiert werden und gute Disciplin halten sollte. Die übrigen Truppen sollten baldigst wieder abmarschieren und im Lande kein Quartier nehmen. Worauf denn Nachmittags die für die Stadt bestimmte Compagnie einrückte, und da wegen der Schlüssel zu den Stadtthoren nichts bestimmt war, diese sich aber in den Händen des Capitains Gibelin befanden, der das Schloß besetzt hielt, so wurde beschlossen, neue Schlösser und Schlüssel dazu anzufertigen.

Von dieser Zeit an wurde die Bürgerschaft nur noch aufgeboten, um bei feierlichen Aufzügen zu erscheinen. Dieß war unter Andern der Fall, als 1690 der Fürst Carl Wilhelm nach Jever kam, und war damals die Bürgerschaft fast ohne Officiere, die noch erst vom Magistrat ernannt wurden. Auch späterhin ist es gewöhnlich geschehen, wenn die Landesherrschaft nach Jever kam, wo die Bürgerschaft mit fliegenden Fahnen und klingendem Spiel unter Gewehr stand.
Auch bei Hinrichtungen mußte die Bürgerschaft ins Gewehr treten und zu dem hochnothpeinlichen Halsgerichte, welches vor dem Rathhause unter freiem Himmel gehalten wurde, den Deliquenten vom Wangerthore wo die Vorstädter ihn ablieferten, abholen, bei der Hegung des Gerichts den Kreis schließen und dann den Deliquenten am Wangerthore wieder abliefern (Oldenb. Blätter 1825. No 48).

Zweimal kam es jedoch selbst noch im achtzehnten Jahrhundert dazu, daß die Bürgerschaft zur Vertheidigung der Stadt und zur ernstlichen Handhabung der Waffen aufgefordert wurden.
Im Jahre 1761 errichtet nemlich ein Major von Jenny in Ostfriesland, ein preußisches Freibataillon, unter der Benennung Volotaires d'Ostfrise. Seine Leute desertirten aber häufig und dazu war ihnen die Herrschaft Jever sehr gelegen. Jenny verlangte die Auslieferung der dahin ausgetretenen Mannschaft und die Regierung in Jever hielt sich dazu nicht ermächtigt.
Im April 1761 faßte Jenny daher den Entschluß, diese Mannschaft mit gewaffneter Hand aus Jever abzuholen, rückte auch wirklich schon mit 50 Mann in die Herrschaft Jever ein, als durch Unterhandlungen die Sache abgemacht wurde. Ehe es aber dazu kam, wurde die Bürgerschaft aufgefordert, den Wall zu besetzen und die Stadt zu vertheidigen.
Der zweite Fall war im Jahre 1779, als die nach America bestimmten Recruten von Jever abgehen sollten und man einen Aufstand derselben befürchtete.

Die gewöhnliche tägliche Besatzung der Thorwachen geschah in ältern Zeiten von allen Bürgern nach der Reihe und wurde als eine auf den Häusern ruhende Last angesehen. Nach und nach wurde es aber zur Gewohnheit, diesen Dienst durch Lohnwächter versehen zu lassen, und am Ende wurden bestimmte Stadtsoldaten oder Stadt-Wachtmänner daraus. Diese wurden jedoch durch ein Fürstliches Rescript vom 8. Januar 1719 abgeschafft und von der Zeit an die Thore durch fürstliches Militair besetzt, zu dessen Besoldung Wachtgelder von der Stadt aufgebracht werden mußten.
War indeß das fürstliche Militair abgezogen, so trat die Verpflichtung der Bürger zur Bewachung der Thore wieder ein, und diese wurde unter andern gefordert, als im Jahre 1765 das Militair auszog, um die bei der Bedeichung des Neu-Friedrich-Augustengroden entstandenen Unruhen zu dämpfen.

Mit der veränderten Einrichtung des Militairwesens, besonders aber mit dem Abbruch der Wälle und Thore, hat natürlich diese Verpflichtung aufgehört.

Raute


Soweit Christian Friedrich Strackerjan mit einer geschichtlichen Anmerkung aus dem Jahre 1836 in seinem Buch „Beiträge zur Geschichte der Stadt Jever. Die älteste Urkunde ihrer Stadtgerechtigkeit auf Veranlassung ihrer Jubelfeyer am Aschermittwoch 1836 mit geschichtlichen Anmerkungen und noch einigen anderen Urkunden“. Der Druck erfolgte in Fraktur, die damalige Schreibweise ist im obigen Text beibehalten worden.

Als ergänzende Information der Hinweis, dass die Stadt innerhalb der Befestigung und die Ansiedelungen außerhalb (Vorstadt: Alter Markt, Schlachtstraße, St. Annenvorstadt etc.) bis zum Jahre 1844 als zwei unterschiedliche Gemeinden mit eigener Verwaltungen (Magistrat und Altemarktsvogtei) gesehen wurden. Dieses erklärt, warum bei der militärischen Besetzung Vorstadt und Kernstadt gegeneinander konkurrierten.

Heute sind militärische Angriffe oder solche von Milizen auf die Stadt Jever nicht wahrscheinlich – obwohl der nicht ferne Krieg in der Ukraine zeigt, dass erschreckend schnell sich Zeiten ändern können. Siebenundsiebzig Jahre war hier kein Krieg sondern Aufklärung, Demokratie, wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand. Aber das gesellschaftliche Großklima des Neoliberalismus' hat in unserem Staat und in Mitteleuropa zu deutlichen Veränderungen im Verhältnis zwischen eigennützigem Profitstreben und demokratischer Allgemeinwohl-Verpflichtung geführt. Die soziale Ungleichheit wächst. Das schlägt durch bis in die Gemeinden. Hinzu kommt, dass sich immer mehr als Opfer sehen und in der heutigen komplexen Gesellschaft sich anderen gegenüber als moralisch schlauer und überlegen glauben.
Der Bürgermeister hat in seiner diesjährigen Neujahrsansprache für Solidarität und Miteinander geworben. „Dies ist erforderlich, um Konflikte zu vermeiden, Energien freizusetzen, Kräfte zu bündeln und gemeinsam Lösungen für die uns alle betreffenden Herausforderungen zu finden“ (JW). Und damit meinte er sicherlich nicht nur die von außen angetragenen Probleme – die beruhen nicht mehr auf der alte Trennung von Vor- und Kernstadt, sondern es brodelt innerhalb der ganzen Gemeinde.

Krisen können Grenzen aufzeigen: Einschränkungen zur Infektionsvorsorge bei Covid-19, Flüchtlingsunterbringung, Inflation und Teuerungen zeigen die dünne Decke des gemeindlichen Miteinanders. Die Geschäftswelt mit den kleinen Läden leidet oder hat aufgegeben. Ursachen liegen in den großen Märkten auf der Wiese vor der Stadt. Auch die Bürger / Konsumenten tragen ihren Teil zu Geschäftsaufgaben bei, denn sie suchen und bestellen die Anschaffungen und Schnäppchen im Internet. Der „Strukturwandel“ sorgt für Leerstand, der wiederum von Bürgern und Tourismusförderern beklagt wird. Breite Meinung ist, dass öffentliche Gelder die Probleme lösen – Forderungen, inflationär und oft ohne Verstand.

In der Stadtplanung hofft die Verwaltung auf Investoren und ebnet für solche, deren Motivation eine schnelle Amortisation ist, mögliche Hindernisse. Beäugt von Kritikern entstehen latente Unterstellungen allerseitig. Mit der jetzigen Planung eines Innenstadtkonzeptes brechen nicht nur alte Vorwürfe wieder auf: Die Fußgängerzonen und die Verdrängung der Kraftfahrzeuge aus der Innenstadt haben zum Ruin der Geschäfte geführt, und die gebetsmühlenartige Forderung im Katalog der scheinbare Lösung für Viele: kostenfreie öffentliche Parkplätze für Kunden, Anwohner und Angestellte (möglichst) unmittelbar vor der eigenen Tür. Dass in den schmalen Kernstadtstraßen aus Gefahrenabwehrgründen keine Stellplätze möglich sind, wird nicht ernst genommen. Der Zählung von freien Parkplätzen wird unverholen misstraut. Die Pflege des Stadtbildes gegen Autoblech? Nicht relevant.

Es tun sich Fronten auf zwischen Dienstleistern und Einzelhändlern, zwischen der Gastronomie (die zur Förderung der Aufenthaltsqualität von der Stadtverwaltung großzügige Platzausweisungen im öffentlichen Raum bekommen) und dazwischen liegenden Einkaufsläden, zwischen Tourismusförderern und den davon genervten oder überforderten Bürgern.

Vieles von diesen Konflikten beziehen sich auf die historische Stadt zwischen den Graften und der ehemaligen Vorstadt um den Alten Markt, Schlacht- und Bahnhofsstraße. Dort sind die Geschäfte. Die meisten Bürger aber leben in den Wohngebieten weiter weg von der Stadtmitte in ihren Einfamilienhäusern und Gärten. Für Erledigungen wird das Auto genutzt. Sofern Jever-Mitte das Ziel ist, dreht sich der Problemkreis: Parkplatzsuche, Missmut über Geschwindigkeitsbegrenzungen, geforderte Laufwege unter 50 Metern... Dabei sind die Hiesigen überzeugt, dass in anderen Städte das besser organisiert ist...

Es ist erschreckend, welche Bilder in den Köpfen mancher Bürger über die Verfahrensweisen in der Stadtverwaltung kursieren – die 30 Ratsleute als Vertreter der Bürger spiegeln die Mehrfronten wider, operieren aber in einer eigenen Blase und tragen selten zu einer Lösung bei. Die Mitarbeiter im Rathaus haben jahrzehntelang daraus eins gelernt: abschirmen und unbeteiligt erscheinen.

Wir müssen aufpassen, dass die hiesige Gemeinde – wie wohl auch viele andere Gemeinden – nicht daran zerbricht, dass mangelhaftes Interesse an der Gemeinschaft, fehlendes Wissen zu sach- und fachlichen Voraussetzungen und Vorschriften, dazu Polterei und Aggression, Überhand gewinnt.


Quellen:
Strackerjan, Christian Friederich, Beiträge zur Geschichte der Stadt Jever. 1836. S. 158 – 165.

Rogowski, Hellmut, Verfassung und Verwaltung der Herrschaft und Stadt Jever. 1967. S. 173ff.

Bürgerforum zum Innenstadtkonzept am 10 .01.2013 in der Schlachtstraße, 18 Uhr (Leerstand Schuhhaus Pekol) mit Vertretern der beauftragten Planungsbüros und etwa 40-50 (!) Bürgern, Geschäftsleuten und Zuhörern.

Jeversches Wochenblatt vom 09.01.2023: „Bürgermeister werben für Solidarität und Miteinander.“

Nordwest-Zeitung vom 14.01.2023: „Innenstadtkonzept Jever. Mit Quartiersgaragen den Anlieger-Verkehr neu regeln.“

Ergänzungen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Christian Friedrich Strackerjan

https://www.dwds.de/d/woerterbuecher oder https://www.wortbedeutung.info helfen bei einigen Begriffen des deutschen Wortschatzes von 1600 bis heute.

Major von Jenny (https://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_Michael_von_Jeney). 1759 -1763 in preußischen Diensten und stellte 1760 in dem seit 1744 preußischen Ostfriesland ein Freibataillon auf, die Voluntaires d’Ostfriese. 1761 und 1762 waren sie in einigen Kampfhandlungen verwickelt.

V. Bleck, Januar 2023