Statuten der Stadt Jever


Das Stadtrecht zwischen 1856 und 1935

Das Stadt- oder Gemeinderecht - in Abgrenzung von den Gesetzen, Verordnungen etc. höherer Verwaltungsebenen - wird vom Gemeinderat für die eigene Kommune beschlossen. Hier können sich Eigenheiten der Gemeinde spiegeln, meist jedoch konkretisieren sich in diesen sogenannten Satzungen die durch die Gemeindeordnung des Landes vorgegebenen Verfahrensabläufe der Verwaltung. Das Gemeinderecht sollten die Bürger kennen - manches Verwaltungshandeln kann da deutlicher werden...

Gemeinde- oder Stadtrechte gibt es schon lange. Für Jever wurden die Stadtrechtsprivilegien von 1536 im Jahre 1572 in einem acht Seiten umfassenden großen Pergament neu gefasst und bestätigt. Die verschiedenen Machthaber nach Maria haben dieses Stadtrecht in ihren Grundsätzen immer wieder bestätigt, aber mit dem Gang der Geschichte musste es auch angepasst werden. So hat Graf Johann schon 1577 die Privilegien und die Statuten der Stadt "confimiert". Viele weitere Anpassungen folgten in den nächsten Jahrhunderten.

Die Veröffentlichung des Stadtrechtes ist zumindest in den letzten 25 Jahren stiefmütterlich behandelt worden. Oft wurde in der Öffentlichkeit bzw. in der Politik hitzig  über neue Satzungen diskutiert, allein die Kenntnis der Satzungstexte fehlte oft. Eine Veröffentlichung der Texte in den Zeitungen hätte viel Geld gekostet. So blieb die genauere Kenntnis meist im Rathaus. Bürger ohne Kenntnis der bestehenden Rechte lassen sich einfacher verwalten. Interessierte Bürger mussten im Rathaus nach den Satzungen fragen.

Im Zeitalter des Internets ermöglicht dieses jetzt eine kostengünstigere Informationsplattform. Es dauerte aber 15 Jahre, bis nach der Einrichtung der Internetseite der Stadt das aktuelle Stadtrecht dort eingestellt wurde. Seit November 2011 ist es unter www. stadt-jever.de jetzt einsehbar - weitgehend. Mittlerweile hat sich hier ein fast unüberschaubares Werk von Änderungssatzungen herausgebildet.

Wie weit vorher es dieses zurückhaltende Informationsverhalten der Verwaltung gegeben hat, entzieht sich meiner Kenntnis. In der Zeit des III. Reiches habe ich verschiedene Satzungen vollständig in der örtlichen Tageszeitung abgedruckt gefunden. Hier hätte der interessierte Bürger seine eigene Sammlung anlegen können...

In der Zeit davor gehörten Zeitungen nicht unbedingt zum Rüstzeug aller Bürger. Wie wurde das Ortsrecht da verkündet?
Die revidierte Gemeindordnung
für den Landesteil Oldenburg vom 15. April 1873 sagt dazu: "Art. 27. Die Beschlüsse der Gemeindevertretung .. müssen unter der Aufforderung an die Gemeindebürger zur Abgabe ihrer Ansichten über dieselben und unter der Angabe des Orts und der Zeit der Offenlegung an einem von der Gemeindevertretung zu bestimmenden Orte auf 14 Tage, vom Tage der Bekanntmachung an, öffentlich ausgelegt und demnächst unter Erwähnung der etwa abgegebenen Erklärungen der Stimmberechtigten in zweiter Lesung wiederholt werden." Genauere Ausführungen zu den Veröffentlichungen finden sich nicht in diesem Gesetz.

Auf dem Dachboden des Rathauses finden sich einige Bündel von gleichen Druckwerken, mal nur eine oder wenige Seiten stark, einige auch als Heft mit einem Kartoneinband umgeben. Das Format entspricht in der Regel A5, gedruckt wurden sie bei C.L. Mettcker & Söhne  in Jever, zum Beispiel: "Statut Nr. 34 betreffend die Bauordnung für die Stadt Jever. 1910" oder "Statut XXXVI der Stadtgemeinde Jever betreffend die kaufmännische Fortbildungsschule. 1911". Angesichts der vorhandenen Stapel war für mich naheliegend, dass die Statuten (Satzungen) möglicherweise ihrerzeit als "Flugblatt" verteilt oder an Interessenten abgegeben wurden. Nachvollziehbar mag die Veröffentlichung auf diese Art ganz sicher z.B. bei der Bauordnung sein, denn dieses umfassende Statut mit über 40 Seiten sollte bei den Bauplanern und Bauherren schon vorhanden sein. Weniger zu dieser Vermutung mag passen, dass das "Statut Nr. 45 der Stadtgemeinde Jever betreffend die Ruhegeldskasse der städtischen Arbeiter" (1914) in einer solch großen Auflage gedruckt wurde, wie niemals Arbeiter an Anzahl in den nächsten 100 Jahren eingestellt werden würden...

Die auffällige Nummerierung der bisher bekannten Statuten machte neugierig auf eine geordnete Liste. Solch eine aber konnte ich nicht finden, sei es in den Findbüchern des Staatsarchivs noch in den geordneten Teilen der Stadtregistratur. Neben den erwähnten Druckstapeln führten Zufallsfunde im verstaubten Teil des Aktenbodens zur Ergänzung einer von mir aufgestellten Liste. Ein unbeschrifteter Ordner mit Stadtrechten aus Anfang der 1960-Jahre, der möglicherweise für einen neuen Verwaltungschef angelegt wurde, enthält neben den Nachkriegsatzungen auch einiges an älterem
statuarischen Recht, manchmal kommentiert über noch bestehende Gültigkeiten. Zwei handgebundene kleine Bändchen im Vorzimmer der Stadt - eher als historische Stehrümpchen angesehen - konnten weitere Lücken füllen, denn hier wurden die Statuten, zwar mit vielen Lücken, eingeklebt, wieder herausgetrennt usw.

Durch manche Querverweise und andere Hinweise verdichtete sich eine Liste von 99 Statuten. Die Zählung begann im Jahre 1856, denn zuvor war die Gemeindeordung für das Herzogtum Oldenburg vom 01. Juli 1855 in Kraft getreten, die es erlaubte, "statuarische Anordnungen zu treffen". Diese Gemeindeordnung wurde 1873 "revidiert" und galt dann bis 1935. Ab dem 31.03.1935 galt die "Oldenburgische Überleitungsverordnung zur Deutschen Gemeindeordnung für den Landesteil Oldenburg". 

Bei der Überprüfung der "Flugblatttheorie" wurde ich schon beim Statut 1 fündig. Der Ausgabe des Jeverschen Wochenblatts vom 27.04.1856 (Datum der Veröffentlichung) ist  tatsächlich ein etwa A5 großes Faltblatt beigelegt, auf dem die Statuten 1 bis 3 auf  4 Seiten dargestellt sind. In der Zeitung selbst, die seinerzeit nahezu ein reines Anzeigenblatt war, gibt es weder die Tage vorher noch später einen Hinweis auf die Beilage. Dieser Fund stützt die "Flugblatttheorie". Aber schon die nächsten Statuten finden sich nicht mehr als Beilage - oder aber der Buchbinder hat sie seinerzeit einfach nicht mit übernommen (Beilagen für Werbung in Form kleinerer Zettel kamen seinerzeit öfter vor). In der mittlerweile mit etwas größerem redaktionellen Teil ausgestatteten Ausgabe vom 08.08.1878 wurde andererseits der vollständige Text eines Stadtratbeschlusses abgedruckt, ohne dass dabei erwähnt wurde, dass es sich um das Statut 14 handelt (Straßenordnung für den engeren Bezirk der Stadt Jever betreffend). Exemplarische durchgesehene Jahrgänge des Jeverschen Wochenblattes zwischen 1879 und 1889  bestätigen, dass die Flugblatttheorie stimmt.  Am 22. Mai 1879 wird unter den amtlichen Mitteilungen der Zeitung gemeldet: "Mit No. 79 des Jeverschen Wochenblattes von 1879 werden Statut XV., feuerpolizeiliche Vorschriften für die Stadtgemeinde Jever betreffend, und Statut XVI., das Feuerlösch- und Rettungswesen in der Stadtgemeinde Jever betreffend, im Gemeindebezirke Jever vertheilt werden. Auch liegen die Statuten XV. und XVI. vom Tage dieser Vertheilung an auf dem Rathaus zur Einsicht aus." Mit der Zunahme der amtlichen Mitteilungen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in der Zeitung wurden aber auch die wichtigsten Aussagen neuer Statuten abgedruckt (z.B. JW  vom 21. Mai 1889).

Interessant ist, mit wie wenigen Statuten das städtische Leben über die Zeit von 79 Jahren geregelt werden konnte. Selbstverständlich gab es viele andere unmittelbar wirkende Gesetze höherer Verwaltungsebenen. Das ist heute nicht anders. Aber wie z.B. die städtische Bauordnung ausführlich die Aspekte des Bauens schildert und dafür die Regeln aufstellt: das ist einfacher zu verstehen als die heutige Baugesetzgebung. Es lohnt sich die Statuten zu lesen, denn einen Einblick in das städtische Leben zu der damaligen Zeit geben sie allemal. Die Statuten sind, soweit bisher auffindbar, als Scan bzw. Faksimile aufrufbar (PDF-Dokumente).

Einige Hinweise sollen die Aufmerksamkeit lenken.
So fallen die vielen Statuten auf, die das Gehalt des Bürgermeistern bestimmen. Das sind die Statuten1, 12, 41, 42, 47, 54, 89, 94: eine kontinuierliche Aufwärtsentwicklung des Gehaltes.
In Statut  Nr. 57 wird von der städtischen Badeanstalt berichtet, die sich - heute mit Staunen wahrgenommen - in einer Aufweitung des Hookstiefs befand. Diese Aufweitung ist heute noch in Höhe der Kläranlage zu erkennen. Hinzuweisen ist auch auf das Statut zur Bildung eines Pflegeausschusses (1921, ohne Nummer versehen), welches in § 5 bestimmt: "Dem Pflegeausschuß steht es frei, außerhalb seiner kommunalen oder staatlichen Aufgaben sich auch auf dem Gebiete der freien Liebestätigkeit zu betätigen...". In einem der maschinenschriftlich vorliegenden Texte ist das Wort Liebestätigkeit mit einem roten Stift zweimal kräftig durchgestrichen worden.

Manche Probleme des gemeinschaftlichen Miteinanders bleiben auch nach über 100 Jahren, wie z.B. das Beseitigen des Schnees von den Wegen und Straßen, die geordnete Bauweise in der engen Stadt, die Eintreibung von Beiträgen für Gemeinschaftseinrichtungen. Andere Probleme sind heute weitgehend entspannter geworden wie die z.B. die Feuerlöschordnung.
Ein weiteres umfassendes Thema sind die Regelungen für die Schulen - hier die Fortbildungsschulen für Handwerklehrlinge und die kaufmännischen Fortbildungsschule, die Bleekerschule und das Lyzeum für Mädchen. Das heutige Marien-Gymnasium galt nur für Jungen.
Auch die technische Entwicklung forderte den Rat und führte zu besonderen Statuten: der Beginn der elektrischen Stromversorgung, die Versorgung mit Leitungswasser, die Zunahme des motorisierten Verkehrs. Jever hatte ab 1896 ein eigenes Elektrizitätswerk. Die Geschichte der jeverschen Abfall- und Fäkalentsorgung ("Goldwagen") und der Beginn der städtischen Kanalisation lässt sich hier nachvollziehen.

In der folgenden Aufstellung sind die bisher aufgefundenen Statuten aufrufbar. In Klammer gesetzt sind die Statuten, von deren Titel es nur mittelbar aus den Findbüchern des Staatsarchivs oder durch andere Hinweise Kenntnis gibt. Einige der Änderungsstatuten haben keine eigenen Nummern bekommen. Auch solche Statuten erschweren die Einordnung. Die Zählung geriet aber nach den bisher vorliegenden Ausgaben offensichtlich nur einmal in Unordnung, denn die Satutennummer 94 wurde zweimal vergeben. Man behalf sich mit einer Ausgabe von Nr. 94 A. Zwei andere Fehler der fortlaufenden Zählung ergaben sich wohl im Druck; statt Statut XXXIX wurde XXXVII und ein Komma gedruckt, statt Statut 54 die Nummer 53. Auf diesen Ausgaben wurde der Fehler handschriftlich korrigiert.

Ab 1917 wurde - nach den bisherigen aufgefundenen Statuten - das Gemeinderecht nicht mehr als "Flugblatt" durch den Verlag Mettcker gedruckt, sondern per Schreibmaschine und Umdruck, wie wir es noch aus der Schulzeit zumindest bis in die neunzehnhundertsiebziger Jahre kennen. Drei Ausnahmen gibt es jedoch dazu: Statut 87 aus dem Jahre 1929 über die Wasserversorgung, ein in Karton gefasstes A6 Heftchen, Statut 92 mit Änderungen der Sparkassensatzung aus dem Jahre 1931 und Statut 99 aus dem Jahre 1934 über Änderungen der Bauordnung, gedruckt in A4 und A5. Hat das preislich sicherlich günstigere Umdruckverfahren mit der wirtschaftlichen Knappheit der zwanziger Jahre zu tun? 

(Erläuterung zu den Scans: In den dargestellten A4 Seiten wurden unten links oft Teile des Papiers weggeschnitten; dieses dient dazu, die Statutblätter besser in das A5- Büchlein einzufalten).

 Statut TitelJahr
 1Bestimmungen den Magistrat sowie die Hülfsbeamten und Diener der Stadt betreffend1856
 2Bestimmungen über das Bürgergeld1856
 3Die Zusammensetzung der Armencommission1856
 (Bestimmungen für das bürgerliche Gewerbe 1859)1859
5(Reinigung der Straßen und Abtritte im engeren Bezirke der Stadt Jever)
7(den Abfluß von Schmutzwasser auf Straßen und Wege oder in Weggräben in dem engeren Bezirke der Stadt Jever betreffend
10(Feuerlöschordnung für den engeren Bezirk der Stadtgemeinde Jever) 1862?
12Bestimmungen, den Stadtmagistrat so wie die Hilfsbeamten und die Gemeindediener betreffend1871
13(Änderung Statut 5, Art. 2)
14Straßen-Ordnung für den engeren Bezirk der Stadt Jever betreffend1878
15Feuerpolizeiliche Vorschriften für die Stadtgemeinde Jever betreffend1879
16betr. das Feuerlösch- und das Rettungswesen in der Stadtgemeinde Jever1879
18Einrichtung eines Armenhauses, verbunden mit Arbeits-Anstalt, in der Stadtgemeinde Jever betreffend1880
19Quartiersleistungen für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes in der Stadtgemeinde Jever1881
20betreffend Aenderung des Statut XV (Reinigung der Schornsteine)1889
21betreffend den Marktverkehr und die Stättegelder auf den Märkten in der Stadt Jever (zu Datum siehe 1924)    1890
Fortschaffung des Schnees (gemäß Artikel 31 der Wegeordnung vom 16. Februar 1895)1897
25Unterhaltung und Betrieb des städtischen Elektrizitätswerks zu Jever1896
26(kaufmännische Fortbildungsschule - siehe Statut 36, § 10)
27betreffend anderweitige Verteilung der Beiträge zur Straßenkasse1899
28Abänderung des Status XXV betreffend die Unterhaltung und den Betrieb des städtischen Elektrizitätswerks zu Jever1899
29Anlegung oder Veränderung von Straßen und Plätzen in der Stadt Jever betreffend1900
31(kaufmännische Fortbildungsschule siehe 36, § 10)
32Aenderung des Statuts XVIII betreffend die Einrichtung eines Armenhauses1904
33(Sparkasse, siehe 37)1909
34betreffend die Bauordnung für die Stadt Jever1910
35betr. die Fortbildungsschule für Handwerklehrlinge1911
36betreffend die kaufmännische Fortbildungsschule1911
37Abänderung des Statuts der Sparkasse der Stadt Jever1911
38Aenderung des Status Nr. XXXIV der Stadt betreffend die Bauordnung für die Stadt Jever1911
39Aenderung der Bauordnung der Stadt Jever  (Fehldruck der Nummer)1912
(Gehalt des Bürgermeisters)1912
41betreffend den Magistrat sowie die Gemeindehilfsbeamten und Gemeindediener der Stadt Jever1914
42Aenderung des Statuts 34 betreffend die Bauordnung für die Stadt Jever1914
43Aenderung des Status 29 der Stadtgemeinde Jever betreffend Anlegung oder Veränderung von Straßen und Plätzen1913
44Erhebung von Gebühren zur Bestreitung der Kosten der Kanalisation1914
45betreffend die Ruhegeldskasse der städtischen Arbeiter1914
46betreffend das Befestigen von Reihennummern, Straßenschildern und Straßenlaternen an den Häusern des engeren und äußeren Stadtbezirks1914
47betreffend Gehalt des Bürgermeisters1914
48betreffend die Städtische höhere Mädchenschule ("Bleekerschule")1914
49betreffend Aenderung des Status 29 der Stadtgemeinde Jever betreffend Anlegung oder Veränderung von Straßen und Plätzen1914
50Änderung des § 1 des Statuts 36, betr. die kaufmännische Fortbildungsschule          (Datum:1924?)1914
51 betreffend Erhebung von Gebühren zur Bestreitung der Kosten der Fäkalien-, Müll- und Scherbenabfuhr1915
53betr. das städt. Lyzeum (Bleekerschule)1917
54betreffend das Gehalt des Bürgermeisters1919
55Aenderung des Statuts 21, betr. den Marktverkehr und die Stättegelder auf den Märkten in der Stadt Jever1919
56Abänderung des Statuts 51, betr. Erhebung von Gebühren zur Bestreutung der Kosten der Fäkalien-, Müll- und Scherbeabfuhr1920
57Statut der städtischen Badeanstalt Jever1921
58für den Bezug elektrischer Arbeit im Ortsteile Moorwarfen-Siebetshaus der Stadt Jever1921
betr.  Bildung eines Pflegeausschusses1921
betr. Ergänzung des Statuts XXV1922
69Abänderung von § 4 betr. Erhebung von Gebühren zur Bestreitung der Kosten der Fäkalien-, Müll- und Scherbenabfuhr1922
70Satzung für die Sparkasse der Stadt Jever    (nur Titel und Ermächtigung)1923
71Über die Erhebung von Gebühren in Verwaltungssachen1922
(Änderung zu Statut 58 - für den Bezug elektrischer Arbeit im Ortsteile Moorwarfen-Siebetshaus der Stadt Jever )1923
Gebührenordnung für die Fäkalien-, Müll- und Scherbenabfuhr ab April 19231923
Änderung des Statuts XXV betr. die Unterhaltung und den Betrieb des städt. Elektrizitätswerkes zu Jever1923
Änderung des § 13 des Statuts XXV, betr. Elektrizitätswerk1924
zur Änderung des Statuts 41 der Stadt Jever, betr. den Magistrat sowie die Gemeindehilfsbeamten und Gemeindediener1924
Änderung der Stättegelder (Statut 21)1924
Änderung des § 1 Abs. 1 des Status XXXVI, betr. kaufmännische Fortbildungsschule1925
80Steuerordnung der Stadtgemeinde Jever über die Erhebung einer Filialsteuer1927
83für die Erhebung einer Wertzuwachssteuer1927
Statut des Stadtamtes für Leibesübungen in Jever1927
86betr. Hebung einer Verwaltungskostenabgabe 1928
87betr. Wasserversorgung der Stadt Jever1928
Polizeiverordnung betreffend Regelung des Fuhrwerks- und Kraftfahrzeugverkehrs im engeren Bezirk der Stadt Jever1929
89betreffend die Besoldung des Bürgermeisters1929
90Änderung der Satzung der Sparkasse für Stadt & Amt Jever1930
91Änderung des Statuts Nr. 34 der Stadt Jever, betreffend die Bauordnung für die Stadt Jever1930
92Aenderung der Artikel 31, 37 und 38 des Status 33 betreffend die Sparkasse für Stadt und Amt Jever1931
93zur Durchführung des Reichsmünzgesetzes   (ohne Datum)    
94A Änderung des Statuts Nr. 34 der Stadtgemeinde Jever betreffend die Bauordnung für die Stadt Jever1931
94Änderung des Statuts Nr. 89 der Stadtgemeinde Jever betreffend die Besoldung des Bürgermeisters1932
96Änderung des Statuts 35 der Stadtgemeinde Jever, betreffend die Fortbildungsschule für Handwerklehrlinge1932
97Änderung des Statuts 36 der Stadtgemeinde Jever, betreffend die kaufmännische Fortbildungsschule1932
99Aenderung des Statuts 34 betreffend die Bauordnung für die Stadt Jever1934

Jede Satzung bzw. jedes Statut nimmt Bezug auf die jeweilige "Ermächtigung" der geltenden Gemeindeordnung. Für die hier betrachtete Zeit ab 1856 war das die Gemeindeordnung für das Herzogtum Oldenburg vom 01. Juli 1855. Die Statuten beziehen sich jeweils im Genehmigungsvermerk am Ende auf den entsprechenden Artikel (Art. 173 § 2). Am 15. April 1873 wurde die Revidierte Gemeindeordnung erlassen, die ab dem 1. Mai jenes Jahres galt. Die "Ermächtigung" ergibt sich hier in Art. 5 § 3. Es heißt dort:
"Die Gemeinden sind befugt, mit Genehmigung des Staatsministerium statuarische Anordnungen zu treffen, die jedoch den bestehenden Gesetzen ... nicht widersprechen dürfen:
1. über solche Angelegenheiten der Gemeinden sowie über solche Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder, hinsichtlich deren das gegenwärtige Gesetz Verschiedenheiten gestattet oder keine ausdrücklichen Bestimmungen enthält;
2. über sonstige eigentümliche Verhältnisse und Einrichtungen in der Gemeinde, namentlich auch über polizeiliche Gegenstände."

Nicht nur die Stadt hatte Statuten. In der hier betrachteten Zeit finden wir laut Findbuchregister auch Vereinsstatuten der Kranken- und Sterbekasse für die in der Stadt Jever in Arbeit stehenden Gesellen (1852), des Vereins für Verringerung der Beerdigungskosten in der Stadt Jever (1847), des Vereins selbstständiger Handwerker und Fabrikanten für Stadt und Amt Jever (1900), des Gesellen-Gesangsvereins "Vorwärts" in Jever (1878) und andere. Auch die Krankenkasse war offensichtlich mit eigenen Statuten ausgestattet (Statut 32:  Krankenversicherung für Dienstverpflichtete. 1908).

Quellen:
Findbuch: Veröffentlichungen der Niedersächsischen Archivverwaltung. Hier nur Online-Suche über die Herrschaft Jever:
Best. 90-28 Nr. 1 bis 9,  24 bis 29 (ältere Stadtrechte) für die Zeit ab 1856: Best. 31-15 48 Nr. 4, Best. 262-4 Nr. 10743, Best. 262-4 Nr.11195,  Best. 262-4 Nr. 11366
Jeversches Wochenblatt, verschiedene Ausgaben, siehe Text.

Repro: V. Bleck

V. Bleck Juni 2012