Jeverscher Staatsverbrecher Edo Alverichs

Die Aktenlage

Im Namen unsres Heilandes Jesu Christ, Amen! Im Jahre 1567 nach der Geburt desselben, in der zweiten Indiction oder Römerzahl am 28. October zur Zeit der Tertie oder nahe dabei unter der Regierung des allerdurchlauchtigsten, großmächtigsten und unüberwindlichsten Herrn, Herrn Maximilians II., Römischen Kaisers und im fünften Jahre seiner Regierung, nachdem ich unterzeichneter Notar in Genwart nachbenannter Zeugen durch das Wohlgeborne und Edle Fräulein Maria, geborne Tochter und Fräulein zu Jever, Rüstringen, Oestringen und Wangerland etc. mein gnädiges Fräulein, am 15. Jun. d. J. requirirt und aufgefordert war, in der Angelegenheit Ihrer Gnaden wegen rechtserheblichen Vermuthungen und Verdachts, verhafteten Hausvogts Edo Alverichs, denselben über mir zugestellte Artikel sowohl ohne als mit peinlicher Frage zu vernehmen und seine Aussage sorgfältig anzumerken und aufzuzeichnen, damit sie darnach ferner handeln und verfahren könne, und nachdem ich, der ich Ihrer Gnaden bisher mit einem Eide verpflichtet gewesen, meines Eides und Dienstes gnädig entlassen worden, damit ich in dieser criminel werdenden Sache unpartheyisch verfahren könne, so habe ich dieser Aufforderung Folge geleistet und versprochen, meiner Sr. Kaiserl. Majestät Carl V. Höchstmilder Gedächtniß geleisteten Verpflichtung getreulich nachzukommen. Hierbei sind zugegen gewesen die Ehrenvesten, Ehrbaren, Wohlgelahrten und Ehrsamen Johann von Schagen, Drost zu Jever, Memme von Oldorf, Josephus Münsterus, der Rechte Doctor, Statius Reinkingk und Albert Roffhusen, Bürgermeister zu Jever.

Hierauf habe ich auf gedachten Ihrer Gnaden Befehl und Verlangen mit unterzeichneten Beamten derselben mich am 7. Juli nach der gewöhnlichen Tortustelle begeben, wohin Edo geholt und auf eine Leiter gesetzt ist, und habe ihm die Artikel vorgelesen und ihn dringend ermahnt, die Wahrheit zu bekennen, da er vor Augen sähe, was ihm widerfahren werde, wenn solches nicht geschähe.

Da er jedoch nichts eingestehen noch bekennen wollte, so hat der nach ihm bestellte Hausvogt, Magister Johannes Ocken Ihrer Gnaden Befehl gemäß dem Nachrichter befohlen, ihn über die Leiter zu ziehen, indeß waren die Schmerzen noch sehr gelinde, da ihm die Glieder nicht aus einander und die Hände nicht über den Kopf gezogen wurden. Dennoch wollte er auf keinen Artikel gehörig antworten oder Etwas bekennen und wurde daher losgebunden und wieder in seine gewöhnliche Wohnstube gebracht, wo er auf seinem Bette mit einem Bolzen angeschlossen und durch zwei Landesknechte bewacht wurde.

Lennep
Streckleiter in der Constitutio Criminalis Theresiana von 1788 (aus Wikipedia)

Am vierten Tage nachher bin ich mit den Beamten und den von mir requirirten Zeugen auf Verlangen des gnädigen Fräuleins zu ihm in seine Stube gegangen, wohin auch die Reckleiter gebracht wurde. Hier habe ich ihm nochmals die Artikel vorgelesen und ihm vorgehalten, wie in den elf Jahren, während welchen er Hausvogt gewesen, die Vorräthe des Hauses an Getraide, Butter und andern jährlichen Einkünften sich so sehr vermindert hätten, daß fast wenig davon vorhanden, auch er das Geld, welches er für rückständige Renten und Getraidegefälle von den Eingesessenen der Herrschaft Jever gehoben, in seinen eigenen Nutzen verwandt, so daß ihre Gnaden jährlich Getraide zum Bedarf der Hofhaltung hätten ankaufen müssen. Ferner, wie er, als die eiserne Kiste, worin das Geld gewesen, wiedergefunden und aus dem innern Graben ausgefischt worden, während er auf dem Wall gestanden, zu den Fischern gesagt: "Laßt doch das Salzfaß liegen! Was wollt Ihr damit? Es kann ja Niemand gebrauchen!" woraus hervorgehe, daß er gewußt, daß die Kiste dort liege.

Ferner, wie er, als er Ihrer Gnaden Rechnung ablegen sollen, die Register so eingerichtet, daß sie weder vor Gericht noch vor andern ehrliebenden Leuten bestehen könnten, darauf aber, als man ihm dies vorgehalten und Ihrer Gnaden Meinung ihm eröffnet habe, sich nach Friedeburg begeben, mit den Räthen und Dienern des Grafen von Ostfriesland sich berathen und durch sie eine ganz grundlose Verantwortung aufstellen lassen;
wie er Ihrer Gnaden Diener bei Nacht von dem Hause Jever ausgeschlossen, die Stakette um den Wall abnehmen lassen und die Waffen nicht gehörig verwahrt habe;
wie er, ohne bestimmte Besoldung und da er von seinem Eigenthume jährlich kaum 20 Gulden einzunehmen habe, zu einem so stattlichen Vermögen gelangt sei, daß er 1700 Gemeinthaler Vorschuß in Rechnung gebracht, der Kotischen Tochter, die er geschwängert, eine ansehnliche Entschädigung hätte geben können, für den Küper, welchen er totgeschlagen ein großes Wehrgeld geben, mit Steffens Tochter eine große Hochzeit halten, bei Kindtaufen und in Kleidung überflüßigen Aufwand machen, ein altes Haus für 330 Gmthlr. kaufen, darauf 150 Gmthlr. bezahlen und ein neues Haus an der Stelle bauen und mit allem Geräthe vollständig versehen können? Woher ihm dazu das Geld gekommen?

Ferner wie im J. 1565 als Ihre Gnaden etwa vierzehn Wochen im Sommer zu Rickelhausen ihren Hof gehalten, und der verstorbene Landrichter um den Thurm der Oberburg gewandelt, wo damals Straßenpflasterer gearbeitet, er zu diesem gesagt, er komme gerade zu rechter Zeit, nun könne er sehen, wie die Straßenmacher Ihrer Gnaden Kleiderkammer offen geworfen, deren Thür leicht aufspringe, da es doch seine Pflicht gewesen, die Thür wieder zu verschließen und den Straßenmachern das Werfen zu untersagen;
warum er von Bernd, dem Kleinschmidt, welcher jetzt zu Esens wohnt, die Küche, den Keller und die Schränke auf dem Hause zu Jever mit Dietrichen öffnen lassen, da er doch selbst die Schlüssel dazu gehabt und ihm das Haus Jever anvertraut gewesen?
wie es gehe zugehe, daß er, als die Kiste mit dem Gelde aus der Kleiderkammer entwendet worden sei, nicht gehört, daß diese eiserne Kiste mit Gewalt geöffnet und wieder zugeschlagen worden, da doch sein Zimmer mitten in der Oberburg und nahe an der Kleiderkammer sei, wo er solches ganz leicht hören können?

Welche Leute sonst damals auf der Burg gewesen, an Reisigen, Landesknechten, Schmieden, Wächtern, Schneidern, Köchen und Beschließern?

Dabei forderte ich ihn auf, über dies Alles hinlängliche Auskunft zu geben, widrigenfalls nach den vorhandenen gewissen Vermuthungen und Anzeigen Ihre Gnaden ihn als dieses Diebstahls und der übrigen Verbrechen schuldig ansehen müßte..

Da er nun nichts eingestehen oder bekennen wollte, hat der Büttel ihn auf die Leiter gelegt und etwas angezogen, worauf er denn bat, ihn loszumachen, er wolle Alles bekennen, was er wisse.

Darauf ist der Büttel mit der Leiter aus dem Zimmer gewiesen, aber obgleich man erwartete, daß er nun die Wahrheit sagen werde, brachte er doch allerhand lügenhafte Reden vor und gab zu verstehen, Berend, der Schmid und Ihrer Gnaden gewesenes Kammermädchen Remer möchten wohl den Diebstahl begangen haben. Einst sei er an der Stube Berends des Schmidt vorbeigegangen und habe durch eine ausgestoßene Scheibe des Fensters gesehen, daß derselbe einen Beutel vor sich gehabt und Gold- und Silbergeld daraus gezählt habe.

Der Schmidt, hierauf vorgefordert und erschienen, verantwortete sich in Gegenwart des Alverichs so gut und aufrichtig, daß ich Letzteren ermahnte, die Wahrheit zu bekennen, damit es nicht nöthig sei, die Strenge der Marter gegen ihn anzuwenden.

Nachdem nun auch Remer vorgeführt war und in seiner Gegenwart sich verantwortet hatte, bat dieselbe mit weinenden Augen den allmächtigen Gott, daß er seine Macht offenbaren und innerhalb einer Stunde den Verbrecher entdecken, die Unschuldigen aber von dem ungerechten Verdacht befreien möge.

Als er nun in seinem verstockten Gemüthe verstummte, redeten wir sämmtlich ihm nochmals zu, und hielten ihm vor, daß ihm bishiezu noch Gnade widerfahren und er nicht unbarmherzig gepeinigt sei, daß aber, wenn die Wahrheit nicht bald an den Tag komme, zu befürchten sei, daß Ihre Gnaden ihn höchste Ungnade empfinden lassen würden. Darauf haben wir ihn verlassen, die Leiter aber wieder in sein Zimmer tragen lassen, damit ihr Anblick ihn an das erinnere, was ihm bevorstand. Bald darauf aber hat er einen der als Wache bei ihm gebliebenen Landesknechte zu uns geschickt, und uns zu sich bitten lassen. Als wir diese Bitte erfüllt hatten, erklärte er, wenn wir bei Ihro Gnaden für ihn bitten wollten, daß er mit dem Schwerdte gerichtet werde und nicht mit dem Strange, so wolle er Alles bekennen, was er gethan.

Wir versprachen ihm sämmtlich, daß wir, wenn er die Wahrheit aussagen wolle, durch unsere Fürbitte von Ihrer Gnaden das zu erlangen hofften, worauf er denn sofort anfing zu erzählen, daß er Ihre Gnaden und deren arme Unterthanen gröblich bestohlen, Ihrer Gnaden Haus von den nöthigen Vorräthen entblößt und das Geld für Getraide und andere veräußerte Gegenstände in seine Tasche gesteckt habe. Die Verantwortung habe er jedoch bloß zu seiner Vertheidigung aufsetzen lassen, indem er gehofft damit durchzukommen, weil er bisher doch in so großem Ansehn gestanden. Daß er die Stakette vom Wall weggenommen und daß er die Herrschaftlichen Bedienten von der Burg abgeschlossen, sei ohne böse Absicht geschehen, wenn man aber des Steffen Johann Lammers habhaft werden könnte, so würde der wohl noch etwas Anderes aussagen, ihm sei nichts mehr bekannt. Er habe keine 20 Fl. Einkünfte, habe auch niemals um Besoldung gebeten; was er aufgewandt, das sei von den unterschlagenen Geldern geschehen. Er müsse eingestehen, daß an dem Tage, wo ihm vor drei Jahren der verstorbene Landrichter auf der Oberburg begegnet sei, des Abends als er sich schlafen gelegt, ihm ein unwiderstehlicher Trieb (wie er sagt, durch Eingebung des Teufels) angekommen, so daß er im Unterfutterhemde wieder aufgestanden und nach der Kleiderkammer gegangen sei. Hier habe er an die Thür gestoßen, und da sie wieder aufgesprungen sei, habe er die Geldkiste genommen, welche auf einer größern Kiste in der Ecke gestanden, habe sie in sein Zimmer getragen und unter seinem Bette im Stroh versteckt, weil er gefürchtet, daß falls er sie in seinem Zimmer stehen ließe, die Bettmägde sie bemerken und solches ausbringen möchten. Er sei nemlich einmal in demselben Jahre, aber einige Zeit vorher mit dem Kammermädchen Remet in der Kleiderkammer gewesen, welche ihm die Kiste gezeigt und gesagt habe, daß darin Ihrer Gnaden Geld sich befinde. Damals habe er die Kiste gelichtet und kaum heben können.

n dem Abend nun, wie er die Kiste in seine Kammer geholt, habe er gewartet, bis der Koch und der Beschließer zu Bette gewesen, dann habe er zwei Pflastersteine in sein Zimmer geholt, den einen unter die Kiste gelegt und mit dem andern darauf geschlagen, bis die Kiste zersprungen und das Gold herausgefallen sei. Das Geld habe er in zwei Schiebladen gelegt, welche Adrian, der Tischler, ihm einmal gemacht habe, und habe dann die Kiste durch die Küche getragen und sie aus dem Fenster des Waschhauses in den Graben geworfen. Die beiden Schiebladen habe er eine nach der andern auf die Altena (?) getragen, das Gold aber, was da nicht hineingegangen, anderswo verborgen. Am andern Tage, während die Dienerschaft zu Mittage gegessen, habe er die beiden Schiebladen auf dem Wall hinter dem Torfhause vergraben, zwei Mauersteine darauf gelegt und einen Pfahl darauf gesetzt, als er aber später wieder nachgegraben, sei das Gold weg gewesen und habe er es später nicht wieder finden können.

Dies Bekentniß haben wir Ihrer Gnaden vorgetragen, auch sofort nach dem Gelde graben lassen, jedoch nichts gefunden.

Hierauf haben Ihre Gnade uns sämmtlich wieder zu ihm geschickt, ihm ihre Meinung zu eröffnen, und ihn dringend zu ermahnen, daß er sich wohl bedenke und die Wahrheit entdecke, weil er sonst ohne alle Barmherzigkeit werde behandelt werden.

Als wir aber bei ihm kamen, bemerkten wir, daß er ganz verstockt war und nichts Gutes im Sinne hatte. Wir gingen also wieder von ihm und in das Zimmer des Rentmeisters, wo wir sämmtlich zu dem ewigen, lebendigen Gott beteten, daß er ihn erleuchten wolle, damit die Wahrheit an den Tage komme.

Dies Gebet war noch nicht beendigt, als einer der Landsknechte erschien, und in Edens Auftrag bat, wir möchten zu ihm kommen, er wolle gern bekennen, was aus dem Golde geworden.

Wir gingen nun wieder zu ihm, und er bekannte, daß er die beiden Laden wieder ausgegraben und in der Bücherei versteckt habe. Als er nachher mit des Steffens Tochter sich verheirathet, habe er dem Steffen die Sachen entdeckt und dieser habe die Laden nebst dem Schlüssel zu sich genommen und sie zu ihrer beider Sicherheit im vorigen Frühjahr aus dem Lande gebracht. Später als er, Gefangener, verhaftet worden, habe Steffen auch noch eine Lade zu sich genommen, worin die Documente und das Geld derer von Middoge sich befunden. Zweitausend Goldstücke habe er, Edo, seinem gewesenen Junker durch Hans Kerkhof von Hildesheim nach Danzig geschickt, damit derselbe solches dort zu seinem Nutzen anwende. Die Verschreibungen darüber habe Steffen in Verwahrung, und wisse er nicht genau, wie viel das Gold im Ganzen betrage habe, da er es nicht gezählt habe. Er bat Niemand weiter deshalb in Verdacht zu ziehen, denn er allein habe den Diebstahl begangen, und er bitte um keine andere Gnade, als daß er mit dem Schwerte gerichtet werde; den Tod habe er wohl verdient.

Die Küche und die Schränke habe er durch Dietriche öffnen lassen, damit wenn der Diebstahl bekannt würde, der Verdacht auf Bernd den Kleinschmidt fallen und er davon frei bleiben möge.

Hierüber habe ich auf gnädiges Verlanden Ihrer Gnaden dies und mehrere Instrumente ausgefertigt, um solche mitzutheilen wo es nöthig. Dabei sind zugegen gewesen die Ehrenvesten, Ehrbaren, Wohlgelahrten, Ehrsamen und Achtbaren Johann von Schagen, Droste, Theodorus Eiben, Rentmeister, Ellik Dürsten, Statius Reinkingk, Bürgermeister und Magister Johannes Ocken, Hausvogt zu Jever, als Zeugen von mir dazu aufgefordert und gebeten.

Geschehen zu Jever im Jahre, der Indiction, dem Monat und der Regierung wie oben gemeldet.

Und weil ich Laurentius Michaelis zu Hohenkirchen kaiserl. öffentlicher und im kaiserl. Kammergericht approbirter und rotulirter Notar bei obbenannter Inquisition persönlich gegenwärtig gewesen, Alles und Jedes von dem Verbrecher außer der Tortur gehört und niedergeschrieben, solches ihm zwei und dreimal vorgelesen und er stets dabei geblieben und nichts revocirt, so habe ich diese sein Urgicht oder sein Bekenntniß in ein offenes Instrument gebracht, aufgestellt und eigenhändig geschrieben, auch zur Beglaubigung alles dessen dieses mit meinem gewöhnlichen Taufnamen, angebornen Zunamen und Notariatszeichen unterzeichnet, bestätigt und befestigt, nachdem ich besonders dazu gefordert, requirirt und gebeten war.

LS


Strackerjan hat dieses "Notariats-Instrument", welches in plattdeutsch geschrieben wurde, übersetzt und bemerkt hierzu, dass dieser Bericht aufzeigt, "wie wenig noch damals bei den wichtigsten Untersuchungen geschrieben wurde, wie schnell man sie beendigte, und wie wenig man Bedenken trug, selbst ein Todesurtheil zu sprechen.." Auch betont er (in der Fußnote), dass es sich hier weniger um ein Staatsverbrechen als um ein Verbrechen gegen das Staats- und öffentliche Eigentum handelte.
Diese Aufzeichnung gab aber Anlass, die Taten der genannten Steffen Johann Lammers, dessen Sohn Hinrich Lammers und Dodo Siebels in den später folgenden Verhandlungen als Staatsverbrechen anzusehen.
Aus letzteren Akten geht hervor, dass Edo Alverichs, seiner Bitten ungeachtet, zum Strang verurteilt wurde.

 

Quellen:

Christian Friedrich Strackerjan, Beiträge zur Geschichte des Großherzogsthums Oldenburg. Erster Band 1837, S.92 ff

Gemeinfreies Bild, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=455018

https://de.wikipedia.org/wiki/Folterinstrument

https://de.wikipedia.org/wiki/Streckbank_(Folter)

https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Rack_(torture)?uselang=de

https://de.wikipedia.org/wiki/Urgicht

siehe auch bei Suchmaschinen unter 'Bilder: Folterinstrumente'

 

lesbar gestaltet: V. Bleck, April 2024